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25 Jahre AWO Schuldner - und Insolvenzberatung in der Prignitz

19.10.2017
Vorschaubild zur Meldung: 25 Jahre AWO Schuldner - und Insolvenzberatung in der Prignitz

Im Rahmen eines Tages der offenen Tür feierte die Schuldner- und Insolvenzberatungsberatung des AWO Kreisverbandes Prignitz e.V. ihr 25-jähriges Bestehen.

Unter den geladenen Gästen war auch Perlebergs Bürgermeisterin Annett Jura, die sich einen persönlichen Eindruck der Hintergründe der AWO Schuldner- und Insolvenzberatung machte und natürlich herzlich gratulierte.

 

Seit 25 Jahren bietet die AWO im Landkreis Prignitz Menschen Hilfestellung, die in finanzielle Schieflage geraten sind.

„Eine klassische Aufgabe der AWO“, wie Schuldnerberaterin Annett Lukaschek sagt.

Aber auch eine, die sich in den vergangenen Jahren gewandelt habe.

So änderte die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung vieles.

„Erstmals konnten auch natürliche Personen Insolvenz anmelden“, so Lukaschek. Aber dies sei der letzte Ausweg, den die drei Beraterinnen anbieten.

 

Mit rund 850 Beratungen an drei Standorten in Pritzwalk, Wittenberge und Perleberg sind die Beratungsstellen gut ausgelastet. Tendenz steigend.

 

aus der 25jährigen Geschichte der AWO Schuldnerberatung

25 Jahre bieten genügend Anlass um einen Blick in die Vergangenheit, aber auch in die Zukunft zu werfen.

Der AWO Kreisverband Prignitz e.V. bietet im Landkreis Prignitz seit 25 Jahren kostenlose, vertrauliche und professionelle Schuldnerberatung für Menschen an, die finanziell in Not geraten sind.

 

Das Problem des Schuldenmachens, dürfte so alt sein wie die Menschheit selbst.

Früher hieß es Ware gegen Ware. Seltene Gegenstände wurden zu einem besonderen Wert zugeordnet. Spätestens seit der Bibel wissen wir, dass Geld und Waren gegen Zinsen „verliehen“ wurden. Bleibt man die Raten schuldig, schlägt die Stunde der Geldeintreiber.

Das ist bis heute so.

 

Kredite, Kreditkarten, Bestellung auf Ratenbasis, Leasinggeschäfte, Überziehungskredite, diese Worte kennt heutzutage jeder. Schulden zu machen gehört mittlerweile zum Alltag.

Überschuldung hat es immer gegeben, doch heute kommt erschwerend die Flut von Finanzierungs- und günstigen Kreditangeboten dazu.

Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen stapeln sich und Gläubiger warten auf ihr Geld.

 

Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung/Trennung, Tod eines Angehörigen, Einkommensverschlechterung, niedrige Renten sowie mangelnde Budgetplanung bis hin zu Suchterkrankungen.

Ohne professionelle Hilfe ist ein Ausweg aus der finanziellen Schieflage oft schwierig. Die meisten Ratsuchenden kommen zu uns, wenn es zu spät ist- und das war auch schon vor 25 Jahren so.

 

Doch nun möchte ich erst mal berichten, wie alles begann.

 

Am 15.06.1992 nahm Frau Morgner ihre Tätigkeit als Sozialberaterin im Beratungsdienst – Schuldnerberatung beim AWO Kreisverband Prignitz e.V. auf.

Als sogenannter „Quereinsteiger“ wurden Weiterbildungslehrgänge absolviert und ein Erfahrungsaustausch mit der Schuldnerberatung in Elmshorn und Pinneberg brachte für die Tätigkeit ebenfalls wertvolle Hinweise.

Kontakte wurden aufgebaut zu öffentlichen Ämtern, Kommunen und Vereinen, sowie zu Gerichten und Rechtsanwälten.

 

Die Beratung wurde zu Beginn in Wittenberge angeboten. Weitere Orte kamen hinzu: 1x wöchentlich Beratung in Perleberg,1x monatlich in den Orten Glöwen, Lenzen und Bad Wilsnack.

Man benötigte für die Beratung ein Büro bzw. einen separaten Raum; Stift & Papier. Begonnen hat man mit einer Schreibmaschine, aber 1996 erhielt man zur Arbeitserleichterung/Bearbeitung einen Computer.

Mit den Jahren ist die Büroausstattung natürlich in allen  Standorten aufgerüstet worden.

 

Im Anfangsjahr 1992 nahmen ca. 30 – 50 Personen die Beratungsstelle in Anspruch. Diese Zahl ist leider nur geschätzt, da im Oktober 1992 durch einen Brand alle Unterlagen vernichtet wurden. Es wurden neue Räumlichkeiten gefunden, so dass es mit dem Beratungsdienst weiter gehen konnte. Im Jahr 1993 waren es schon 203 Personen, die sich Hilfe über die Beratungsstelle suchten.

 

Da die Nachfrage für Beratung stetig anstieg, kam 1994 eine weitere Kollegin (Frau Schellhorn) hinzu Im gleichen Jahr wurden die Kolleginnen präventiv tätig im BBZ Kurssystem für Langzeitarbeitslose und arbeiteten mit der Suchthilfe in Wittenberge zusammen.

1996 wurde die Beratungstätigkeit in Lenzen eingestellt und in Glöwen ein Jahr später.

Die Hemmschwelle die Schuldnerberatungsstelle dort aufzusuchen war einfach zu groß, dass man von Mitbürgern gesehen werden könnte. Bis heute sehen wir das Problem, dass der Weg zu uns, also der erste Schritt die Beratungsstelle aufzusuchen, eine große Überwindung kostet.

 

Ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch mit anderen AWO Schuldnerberatungsstellen des Landes Brandenburg, sowie die Mitgliedschaft in der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft), Öffentlichkeitsarbeit und entsprechende Weiterbildungen wurden genutzt, um qualitativ gute Schuldnerberatung anzubieten.

 

Am 01.01.1999 trat das neue Insolvenzgesetz in Kraft. Durch Weiterbildungen der Kolleginnen im Vorjahr, erhielt man die Anerkennung als „geeignete Stelle“ vom Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg nun außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen.

Bis heute eignen sich die Kolleginnen über Qualifizierungsmaßnahmen das erforderliche Wissen an, damit die Voraussetzungen der Weiterführung als geeignete Stelle bestehen bleibt.

 

Unsere Schuldnerberatung hat in all den Jahren den Beratungsansatz in der normalen, sozialen Schuldnerberatung.

Insolvenzberatung wird mit in die normale Beratungssprechstunde eingebunden und ist immer als letzter Ausweg zu sehen.

Durch das Insolvenzverfahren ist es für überschuldete Menschen möglich geworden, sich von ihren Schulden innerhalb von sechs Jahren zu befreien.

Begonnen hat es mal mit einem Zeitraum von 7 Jahren.

 

Seit 01.07.2014 gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Restschuldbefreiung. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren unter bestimmten Voraussetzungen auf 3 bzw. 5 Jahre zu verkürzen.

 

Ein Verfahren in nur 3 Jahren zu durchlaufen spielt aufgrund der dafür notwendigen, hohen Quote der Kostenbegleichung kaum eine Rolle in unserem Beratungsalltag.

 

Das Verfahren in 5 Jahren zu durchlaufen, ist eher realisierbar, hierfür sind im 5. Jahr vom Schuldner die Verfahrenskosten zu bezahlen.

 

 

Wir führen mit allen Gläubigern des Schuldners einen außergerichtlichen Einigungsversuch durch, informieren über Erfolgsaussichten einer Verbraucherinsolvenz und unterstützen bei der Erstellung von Sanierungsplänen.

Scheitern die außergerichtlichen Verhandlungen, stellen wir Ihnen die zwingend notwendige Bescheinigung für das gerichtliche Verfahren aus und bereiten mit Ihnen gemeinsam den gerichtlichen Insolvenzantrag vor.

 

Leider steht allzu häufig der schnelle Erfolg, das Insolvenzverfahren im Mittelpunkt des Interesses und der Erwartung der Ratsuchenden. Eine nachhaltige Beratung, die auch die Suche nach Ursachen und nach Wegen zu Verhaltensänderungen beinhaltet, ist verstärkt in den letzten Jahren, teilweise nicht mehr vermittelbar. Betrachtet man die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen in den letzten Jahren, ist ein Rückgang zu verzeichnen. 

 

So jetzt komme ich zurück zum Jahr 1999.

 

1999 wurde auch in Pritzwalk, einmal pro Woche eine Schuldnerberatung angeboten.

Im Jahr 2000 beendete Frau Schellhorn (aus privaten Gründen) ihre Tätigkeit und ich, Frau Lukaschek, übernahm den Beratungsdienst für Perleberg und Pritzwalk.

 

Seit 17 Jahren arbeite ich als Schuldner-und Insolvenzberaterin im AWO Unternehmen und obwohl man manchmal denkt, dass es nichts mehr gibt, was man schon gehört bzw. erlebt hat, gibt es immer wieder außergewöhnliche Geschichten. Es sind traurige Geschichten, es sind auch schon mal „lustige Geschichten“.

Es ist schon erstaunlich was und wo man alles bestellen kann.

Linsensuppe.de – hier erhält man keinen Eintopf – nein hier bekommt man Kontaktlinsen.

Heute wird auch der tägliche Lebensmitteleinkauf online bestellt. Oder man zahlt bequem mit Karte- obwohl das Konto nicht mehr gedeckt ist.

 

Es gibt auch schöne Momente.

 

Man freut sich, wenn die Menschen nach Wochen oder Monaten sagen, dass sie wieder durchschlafen können und keine Angst mehr haben, wenn es an der Tür klingelt.

Wenn auch selten, gibt es auch Ratsuchende, die stolz von ihrer letzten Ratenzahlung berichten.

 

Eine Lehrerin hat für ihren Exmann mal für ein Auto gebürgt; Exmann mit Auto weg. Sie steht für 8.000,00 € in der Bürgschaft. Wir konnten hier mit einem einmaligen Angebot von 1.000,00 € einen Vergleich erzielen und sie war ihre Schulden los.

 

Wie Herr Zwegert aus dem Fernsehen gelingen uns auch Vergleiche so: eine Bankforderung in Höhe von 23.000,00 € konnten wir mit 3.800,00 € ablösen.

 

Der Bedarf an Beratung stieg weiterhin kontinuierlich an.

Im Jahr 2002 wurden 648 Personen beraten und betreut.

 

Das stetige Steigen der Nachfrage zur Schuldnerberatung  und die neuen Förderrichtlinien des Landkreises zur Sicherung sozialer Beratung ermöglichte es im Jahr 2005 eine weitere Beraterin (Frau Peglow), für den Bereich Perleberg, einzustellen. Nach einer gewissen Einarbeitungszeit deckte nun jede Beraterin einen Bereich (Wittenberge, Perleberg, Pritzwalk) ab, so dass ein konstanter Ansprechpartner  vor Ort für die Ratsuchenden vorhanden war und ist.

 

Da unsere Prignitz ländlich geprägt ist, stellt sich die Zugangsfrage zu den Beratungsstellen immer als eine besondere Herausforderung dar. Positiv für die Ratsuchenden sind unsere drei Standorte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können.

 

Ein weiterer Mitarbeiterwechsel fand 2012 statt, da Frau Morgner in den wohlverdienten Ruhestand ging und eine neue Kollegin, Frau Kodlin, für den Bereich Wittenberge tätig wurde.

 

Von Montag bis Freitag sind unsere Beratungsstellen an den Standorten Wittenberge, Perleberg, Pritzwalk täglich besetzt.

 

Die Sprechstunde bietet Ratsuchenden die Möglichkeit, ohne festen Termin ein persönliches Beratungsgespräch mit einer Beratungskraft zu führen. Allerdings bekommen Menschen mit akuten Problemen, welche einen schnellen Handlungsbedarf erfordern, unverzüglich einen Termin. Ratsuchende mit aktuellen Energie- und Mietschulden, den sogenannten Primärschulden.

 In der Regel haben Erstberatungsgespräche eine Dauer von einer Stunde. Vor allem diese Form der Beratungsarbeit fördert Vertrauensaufbau zwischen Ratsuchenden und Berater und ermöglicht so eine offene und zielgerichtete Beratungsatmosphäre.

 

Die Beratung ist bis heute freiwillig und kostenlos.

 

Schuldner- und Insolvenzberatung hat das Ziel; ver- und überschuldeten Familien und Einzelpersonen bei der Bewältigung ihrer sozialen und finanziellen Probleme zu helfen und ihnen wieder neue Lebensperspektiven zu vermitteln.

Seit 2005 arbeiten wir bis heute in/an unseren 3 Standorten. Jeder Berater für sich ist ein Alleinkämpfer. Telefonisch stehen wir immer in Verbindung zueinander und auch interne Dienstberatungen nutzen wir regelmäßig um spezielle Fälle gemeinsam zu diskutieren und Lösungswege zu finden.

 

Oberstes Ziel der Schuldnerberatung ist die Erhaltung der Lebensgrundlage, d.h. Vermeidung einer Stromabschaltung sowie die Vermeidung einer Wohnungskündigung /  Zwangsräumung.

Wir geben bis heute Hilfestellung bei der Antragsstellung eines Darlehens an das Jobcenter oder den Geschäftsbereich Gesundheit und Soziales des Landkreises bei  Miet- und Energieschulden.

 

Diese Zusammenarbeit mit den beiden Partnern hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt.

 

Weiterhin leisten wir Aufklärungsarbeit zu Themen wie:

- Bürgschaft

- Mahnung und Verzug, gerichtliches Mahnverfahren

- Schufa Auskunft

- Zwangsvollstreckungen, Lohn- und Kontopfändung, P-Konto

- notarielles Schuldanerkenntnis

- Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir prüfen zu Beginn einer Schuldenregulierung die Rechtmäßigkeit der Gläubigeransprüche.

 

Es kommen alle – der Jugendliche, der gerade erst 18 geworden ist und der 80jährige Rentner. Unsere älteste Ratsuchende ist 95 Jahre alt.

 

Das Eintreten von Arbeitslosigkeit führt durchgängig durch alle Altersschichten, also über die gesamte Berufszeit. In den letzten 2 – 3 Jahren wurde festgestellt, dass immer mehr Ratsuchende in Beschäftigungsverhältnissen (z.B. Mini-Jobs, Teilzeitarbeit, Zeitarbeit) um das finanzielle Überleben kämpfen. Viele haben zwei Anstellungsverhältnisse, aber das Einkommen reicht nicht um die Lebensgrundlage aufrecht zu erhalten.

 

Auch eine unwirtschaftliche Haushaltsführung, also der falsche Umgang mit den eigenen finanziellen Mitteln war und ist Auslöser einer Verschuldung.

 

Eine Faustregel besagt, dass sich Schulden innerhalb von 5 Jahren verdoppeln, wenn man sie nicht tilgt.

 

Wir registrieren bereits seit Jahren die stark wachsende Zahl von Haushalten, die die Strom- oder auch Heizkosten nicht mehr aufbringen können. Die Ursache hierfür ist häufig die Kombination aus hohen Nachforderungen, aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten der letzten Jahre und einer schon vorhandenen finanziellen Notlage der Ratsuchenden.

Hinzu kommt, dass bei den Ratsuchenden der Kostenfaktor Energie in der Haushaltsplanung nicht ausreichend präsent ist und die Nachforderung aus der Jahresabrechnung dann für viele „völlig überraschend“ kommt. Aufgrund dieser geringen Sensibilisierung für die Energiekosten, werden präventive Angebote und Hilfestellungen im Vorfeld nicht in Anspruch genommen.

 

In der Schuldnerberatung werden diese Probleme häufig erst von den Schuldnern thematisiert, wenn die Liefersperre von Strom oder Gas kurz bevor stand oder bereits erfolgt war.

In dieser Krisensituation sind dann die Handlungsmöglichkeiten entsprechend eingeschränkt.

Hohe Nachzahlungen werden dann oft von den Jobcentern nicht in voller Höhe übernommen; und es erfolgen Umzugsaufforderungen. Ratsuchende, die nicht im SGB II / XII Leistungsbezug sind, werden ebenfalls durch hohe Abschlags- und Nachzahlungen belastet, können aber auf keine finanzielle Hilfeleistung von Ämtern zurückgreifen.

 

Trotzdem muss das Problem im Beratungsprozess vorrangig behandelt werden, da eine akute Existenzgefährdung vorliegt. Es gilt, Lösungsmöglichkeiten zu suchen und diese so zügig wie möglich umzusetzen.

Den eigentlichen Schuldnerberatungsprozess zu beginnen, ohne dass solche elementaren Fragen geklärt sind, macht keinen Sinn.

Strom und Heizung gehören zu einem menschenwürdigen Leben und dürfen nicht zum Luxusgut werden.

 

In den letzten Jahren hat jeder 4. Ratsuchende Mietschulden und jeder 3. Ratsuchende  Energieschulden. Auch dieser Sachverhalt ist  konstant geblieben.

In den meisten Fällen konnte eine Stromabschaltung vermieden werden.

 

Verstärkt wird auch in Pritzwalk vom Energielieferanten die Aufstellung eines Inkassozählers bereitgestellt.

Überschuldete haben fast immer mehrere Gläubiger.

Nach Miet- und Energieschulden folgen öffentliche Forderungen (Finanzamt, Landkreis Prignitz, ARD ZDF Deutschlandradio, Bußgeldstellen), dicht gefolgt von Versandhausschulden, Telefon/Handyschulden sowie Schulden bei Kreditinstituten.

 

Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) im Juli 2010 verfügt inzwischen eine große Zahl der überschuldeten Menschen über so ein Konto.

Bei einem „P-Konto“ greift ein automatischer Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1.133,80 € je Kalendermonat. Je nach Lebenssituation der Kontoinhaber, benötigen diese jedoch eine Bescheinigung, welche die erhöhten Freibeträge (z.B. für Unterhaltsverpflichtungen) ausweist. Um eine Bescheinigung oder eine Folgebescheinigung korrekt ausstellen zu können, ist die Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der lückenlose Nachweis aller für die Bescheinigung erforderlichen Unterlagen zwingend notwendig.

Gerade bei Bescheinigungen für ein P- Konto ist häufig ein schnelles Handeln gefragt. In der Regel sind aber hierfür zwei Beratungstermine erforderlich, da die einzureichenden Nachweise/ Belege meistens nicht beim ersten Termin mitgebracht werden.

Als anerkannte Stelle im Sinne des §304 InsO sind wir berechtigt, diese Bescheinigungen auszufüllen.

 

Die materielle Existenz und der Schutz vor sogenannter „Kahlpfändung“ sind somit in der Regel gesichert. Neben einer weiteren Instrumentalisierung und einem zusätzlichen Aufwand für die Schuldnerberatung, für den es keine zusätzliche Vergütung gibt, besteht auch hier eine Tendenz, dass Schuldner sich in der Situation „einrichten“ und, über die Sicherung des Sockelbetrages hinaus, keine Notwendigkeit sehen, sich ernsthaft mit ihrer Schuldensituation auseinanderzusetzen.

 

Gemeinsam mit dem Schuldner verschaffen wir uns die Übersicht über den Stand der Finanzen. Dazu verwenden wir einen Haushaltsplan. Wie in jedem gut geführten „Unternehmen“ ist auch im eigenen Haushalt die Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben das A und O.

 

Wir verstehen uns als „Vermittler“ zwischen Schuldner und Gläubiger.

 

Es ist uns wichtig Aufklärungsarbeit anzubieten. Leider ist es zeitlich nur begrenzt möglich, aber auf Anfragen bemühen wir uns Präventionsveranstaltungen mit zu gestalten. Seit Jahren ist hier in Perleberg mit der Förderschulde und auch bei der DAA  innerhalb ihrer Projektwochen eine Präventionsveranstaltung fest integriert.

 

Es werden Wege und Möglichkeiten der „Hilfe zur Selbsthilfe“ aufgezeigt, damit bestehende Konflikte entschärft bzw. gelöst werden können.

Entlastung, soziale und finanziell wirtschaftliche Stabilisierung sind weitere Ziele der Schuldnerberatung.

 

Wir danken unseren Kooperationspartnern für die Wertschätzung und das langjährige Vertrauen in unsere Arbeit. Wir freuen uns, dass auch in schwierigen Zeiten unsere Arbeit für die Menschen im Landkreis Prignitz finanziert wird.

Wir danken allen Institutionen, Ämtern und sozialen Einrichtungen mit denen wir in all den Jahren zusammengearbeitet haben.

 

Annett Lukaschek

 
Weitere Informationen:
Mehr über
AWO Kreisverband Prignitz e.V.
 

Fotoserien zu der Meldung


25 Jahre AWO Schuldner - und Insolvenzberatung in der Prignitz (19.10.2017)

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